Aus und von der Jagd
...neue Waffenschränke braucht das Land
Diesmal erwischt es wieder mal den
legalen Waffenbesitzer und seinen Waffenschrank zur Beruhigung der
Bevölkerung und zum Nutzen der Hersteller. Am 25. Januar wurde der Entwurf
eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften
vorgelegt und dürfte demnächst alle Gremien durchlaufen haben.
Den ganzen Bericht können Sie hier lesen:
einfach anklicken.....
Waffengesetz
Grundsätzliches zur Jagd
Mafred Nolting
Er schreibt einen eigenen Blog zum Thema Jagd. Seine Beiträge sind sehr interessant und sicher lesenswert!
Hier geht es auf seinen Blog:
Klick > Hier <
Die Partei Bündnis 90/Die Grünen ....
Noch mehr stellt sich mir die Frage wer kann solche Partei wählen???
- Beschränkung und Überwachung der Munitionsmengen von Jägern
- Verbot "aller" halb automatischer Waffen
- Eu weites Verbot von dekorations Waffen
Diese in einem Atemzug
mit der freigabe von Betäubungsmittel in Verkauf, Besitz und Verbrauch,
dem Wahlrecht für Kinder ab der Vorschulklasse,
Straffreiheit für Missbrauch von jugendlichen und Kindern unter der Voraussetzung der "Zustimmung" der betroffenen ...... etc.
Hier muss ich nun eine Lanze für den LJV B brechen ...
nach Bekanntgabe der "neuen" (oder erneuten) Forderung durch diese Partei hat binnen zweier Tagen das Präsidium reagiert!!!!
Es wurde ein (wie ich finde) sehr sachlicher "offener Brief" an den Fraktionsvorsitzenden der Grünen, Herrn Axel Vogel, formuliert.
Den Brief finden Sie > Hier <
Gut, das wird die weder die Partei noch ihre Wählerschaft treffen, aber bemerkenswert ist die schnelle Reaktion!
Das sollte anerkannt werden!
Mit Waihei und HoRüdHo
Ronald Braun
Die Rechtfertigung der Jagd
Die Rechtfertigung der Jagd
heute wichtiger denn je!
Am 28. Februar 2016 fand in Berlin ein außerordentlich erhellendes Symposium statt zum Thema: Jagd in Deutschland wie wird sie in 30 Jahren aussehen? .
Veranstalter war die Young Opinion (YO) des CIC, des (auf deutsch) Internationalen Rates zur Erhaltung der Jagd und des Wildes (Info dazu bei Wikipedia unter diesem Stichwort). Thematisiert wurden, unter anderem, die Themen Jagd und Eigentum , Jagd und Presse , Jagd und Naturschutz und Jagd und Politik
Weiteres können Sie > hier < lesen!!!
Bewertungskonvention für Verbiss- und Schälschäden
Konzept einer Bewertungskonvention für Verbiss- und Schälschäden durch Schalenwild
Die Diskussion um den Wald-Wild-Konflikt, der faktisch ein Konflikt zwischen verschiedenen individuell-subjektiven und kollektiv-gesellschaftlichen Zielen und Interessen ist, wird seit langer Zeit geführt und lenkt den Blick immer wieder auf die Einflüsse des Wildes auf die Wälder und die Forstwirtschaft mit ihren Forstbetrieben. Bei einer eingehenden Betrachtung dieser Einflüsse wird aber auch deutlich, dass die Wahrnehmung eines möglichen Konfliktes in hohem Maße von den jeweils spezifischen Interessen der Jagdausübenden und der Waldeigentümer geprägt ist.
Es ist in der Diskussion unstrittig, dass Schalenwild in verschiedenen Auswirkungen unmittelbaren und mittelbaren Einfluss auf die Waldvegetation hat.1 REIMOSER (2000) unterscheidet Einwirkungsmöglichkeiten wie Tritt, Keimlingsverbiss, Baumverbiss, Fegen, Stammschälung und Wurzelschälung in Abhängigkeit von den Entwicklungsphasen des Waldes und der beeinflussenden Tierart. Inwiefern ein durch Schalenwild hervorgerufener Einfluss an Bäumen als forstbetrieblicher Schaden wahrgenommen und ein Anspruch auf Ausgleich erklärt wird, hängt auch von den betrieblichen Zielen des jeweiligen Forstbetriebes ab (PRIEN & MÜLLER 2010). Im Folgenden
werden die Betrachtungen allein auf die Auswirkungen von Verbiss und Fegen bzw. von Schälung durch Schalenwild an wirtschaftlich relevanten Baumarten beschränkt, weil es sich hierbei um die hauptsächlichen Schadensursachen handelt.
Hier können Sie sich das Konzept herunter laden: > Klicken <
Bisher wurde die angebliche Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung von Gesetzeskommentar
zu Gesetzeskommentar und von Urteilsbegründung zu Urteilsbegründung unreflektiert
abgeschrieben. Nirgendwo ließ sich bisher nachlesen, ob Schalldämpfer denn wirklich die ihnen zugesprochene
Deliktrelevanz hätten: Entsprechende Statistiken waren nicht vorhanden oder wurden
nicht veröffentlicht, auch kriminalistische Grundsatzpapiere oder Untersuchungen waren nicht
verfügbar - es gab schlicht keine Quellen.
Solange die behauptete Gefährdung durch Schalldämpfer in der Hand von Legalwaffenbesitzern aber
nicht mit Fakten unterlegt werden kann, bleibt sie genau das: eine bloße Behauptung!
Der auf den nachfolgenden Seiten in vollem Umfang angeführte Bericht zeigt deutlich, dass die Fachleute des Bundeskriminalamtes einen sachlichen und ideologiefreien Blick auf den Sachverhalt haben offenbar ganz im Gegensatz zur politischen Ebene.
Hier > klicken <
Einsatz von Wildkameras
Das Landgericht Essen hat als eines der ersten Berufungsgerichte ein Urteil zugunsten des Einsatzes von Wildkameras im Rahmen der Wildhege und Jagdausübung für Jäger getroffen.
Eine Flächeneigentümerin hatte gegen die Überwachung von Jagdeinrichtungen auf ihrem Gelände geklagt. Die Jagdpächterin des Reviers solle bei einer Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld von 250.000,-- Euro! erhalten oder eine Ordnungshaft bis zu sechs Monaten.
Dagegen enschieden sowohl das zuständige Amtsgericht als auch das Berufungsgericht. Die Jagdpächterin hatte nach Auffassung der Gerichte nicht rechtswidrig gehandelt, da sie die Wildkameras so installierte, dass sie damit nur die Kirrung beobachten konnte. Nach dem Landesforstgesetz Nordrhein-Westfalen unterliegen jagdliche Einrichtungen einem allgemeinen Betretungsverbot. Zudem seien die Aufnahmen nicht geeignet, einen Menschen sicher zu identifizieren.
https://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/essen/lg_essen/j2014/10_S_37_14_Urteil_20140626.html
Erschienen im Landwirtschaftliches Wochenblatt (Westfalen-Lippe)
Biogasmais außen
vor?
16.01.2015 . Das Amtsgericht Plettenberg weist die Klage von Markus V. ab: Der Jagdpächter muss Schaden durch Schwarzwild nicht ersetzen, weil der Mais in einer Biogasanlage gewerblich verwertet wird.
Es handelt sich zwar nur um einen Einzelfall. Doch das Urteil des Amtsgerichts (AG) Plettenberg vom 15. Dezember 2014 könnte Signalwirkung haben. Davon jedenfalls ist Ralph Müller-Schallenberg überzeugt. Der Fachanwalt für Jagdrecht aus Leverkusen, Präsident des Landesjagdverbandes NRW, hat Jagdpächter Jörg K. vor dem Amtsgericht vertreten. Er sagt: Wird Mais in einer Biogasanlage gewerblich genutzt, muss der Jagdpächter Wildschaden nur noch ersetzen, wenn im Jagdpachtvertrag keine Begrenzung der Haftungsübernahme auf landwirtschaftlich genutzte Grundstücke enthalten ist.
Wildschaden gemeldet
Im September 2013 hatte Markus V. Schäden durch Schwarzkittel auf seinem gepachteten Acker (3 ha) bei der Stadt angemeldet und das Vorverfahren beantragt. Nach einer Vor-Ort-Besichtigung wurde der Schaden auf 365 beziffert. Doch der Jagdpächter weigerte sich zu zahlen. Markus V. betreibe eine Biogasanlage. Er nutze den Mais gewerblich. Laut Jagdpachtvertrag, der bis Ende März 2018 läuft, sei der Jagdpächter nur zum Wildschadenersatz auf landwirtschaftlich genutzten Flächen verpflichtet.
Markus V. dagegen hatte argumentiert, dass er den Mais auch an sein Vieh auf dem Hof verfüttere.
Gemeinsame Biogasanlage
Das Amtsgericht wies die Klage des Landwirtes ab. Nach Ansicht der Richterin hatte der Kläger nicht nachgewiesen, in welchem Umfang er den Mais auch an seine Tiere verfüttere, also rein landwirtschaftlich nutze. Der Kläger betreibe mit einem Berufskollegen eine Biogasanlage als GbR. Er nutze den Mais primär gewerblich.
Nach § 6 des Jagdpachtvertrages sei der Beklagte nur zum Wildschadenersatz auf landwirtschaftlich genutzten Flächen verpflichtet. Entscheidend sei, was sich der Jagdpächter und der Verpächter des Eigenjagdbezirks unter dem Begriff landwirtschaftlich genutzte Fläche bei Vertragsabschluss vorgestellt hätten. Dem Jagdpachtvertrag könne man dazu nichts entnehmen. Somit komme es darauf an, was ein Durchschnittserklärungsempfänger unter dem Begriff verstehe.
Die Biogasanlage erzeuge Strom, der gegen Entgelt ins öffentliche Netz eingespeist werde. Damit falle der Maisanbau nicht mehr unter den Begriff Landwirtschaft, urteilte die Richterin. Eine solche Einordnung erfolge auch im Steuerrecht. Danach liege ein landwirtschaftlicher Betrieb im Sinne des Umsatzsteuergesetzes (§ 24) nicht mehr vor, wenn ein Landwirt nahezu seine gesamte Maisernte in einer Biogasanlage verwerte.
Das Amtsgericht wies die Klage des Landwirtes auch deshalb zurück, weil er nicht detailliert dargelegt hatte, welchen Anteil des angebauten Maises er an seine Tiere verfüttert hat.
Das Urteil ist rechtskräftig.
Berufung war nicht zugelassen, weil der Streitwert unter 600 lag. Nach Ansicht von Ralph Müller-Schallenberg müssen Landwirte, Jagdgenossenschaften und Jagdpächter in Zukunft genau prüfen, welche Klausel ihr Jagdpachtvertrag enthält. Ist Wildschadenersatz nur an landwirtschaftlich genutzten Grundstücken übernommen, kann sich der Jagdpächter weigern, Wildschaden an Silomais zu ersetzen, der in einer Biogasanlage gewerblich verwertet wird.
Ist im Jagdpachtvertrag dagegen nichts geregelt, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Danach muss der Jagdpächter grundsätzlich für alle Wildschäden aufkommen, die etwa Wildschweine, Rehe oder Hirsche an land- oder forstwirtschaftlichen Kulturen in Feld und Wald anrichten.
Und das Fazit ...?
Das Fazit des Fachanwaltes: Das Urteil des AG Plettenberg weist in die Richtung, dass Landwirte und Jagdpächter künftig noch stärker zusammenarbeiten müssen, um Schäden auf Maisflächen durch Schwarzwild zu vermeiden. Viele Jagdpächter werden eine unbegrenzte Ersatzpflicht in neu abzuschließenden Jagdpachtverträgen in bestimmten Regionen nicht mehr übernehmen. Auch die Frage, ob gewerblich genutzter Silomais auszugleichen ist, können die Parteien im Vertrag ausdrücklich regeln (Az. 1 C 425/13). As
Jagd aktuell
-
Elch-Managementplan für Brandenburg
Interessantes zum Thema "Jagd"
Jagdrecht im Netz
JUN.i Institut für Jagd, Umwelt und Naturschutz UG (haftungsbeschränkt)
- Private Forschungs- und Dienstleistungseinrichtung
Wilderei in Bbg ....
NEU
Anfrage im Landtag:
Wilderei und Verstöße gegen das
Fischerei- und Jagdgesetz in
Brandenburg
Aus Berlin.....
Artikel der Wild & Hund
Wildtiertelefon nicht in Jägerhand
Die telefonische Beratung rund um Probleme, Fragen und Begegnungen mit Wildtieren wird ab sofort vom NABU Berlin betreut. Der Landesjagdverband (LJV) hat beschlossen, das Wildtiertelefon nicht zu übernehmen. Diese Entscheidung hatte in der Berliner Jägerschaft für viel Unruhe gesorgt.
Ende Januar war die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt an den LJV herangetreten mit der Aufforderung, eine Aufgabenbeschreibung und ein finanzielles Konzept vorzulegen. Wie viel Geld dafür zur Verfügung stehen sollte, war nach Auskunft des LJV auch auf mehrere Nachfragen hin nicht zu erfahren. Bekannt wurde aber, dass die Senatsverwaltung schon seit Längerem aus Kostengründen versucht, diese Aufgabe aus dem Bereich der Berliner Forsten zu lösen und dass anders als der LJV der NABU darüber informiert war. So konnte dieser sich in Ruhe und ausführlich mit den Gegebenheiten auseinandersetzen.
Für die NABU Wildvogelstation wurden für die Jahre 2014 und 2015 jeweils 100 000 Euro vom Senat zur Verfügung gestellt. Ob der NABU für die weitere Aufgabe noch mehr Gelder erhält, war nicht herauszubekommen. Auffallend ist, dass die zuständige Presse stelle des Senats bei kritischen Nachfragen von WILD UND HUND regelmäßig in ungewöhnlich zäher Manier Auskunft erteilt.
.... Berlingeht seinen "eigenen" Weg!!!!
Wildunfall - Was tun ?
Meldepflicht !
Maßnahmen zur Beachtung
Ein Zusammenstoß im Straßenverkehr mit einem dem Jagdrecht unterliegendem Wildtier (Wild) wird als Wildunfall bezeichnet. Üblicherweise entsteht bei solchen Unfällen zumeist nur Sachschaden am Fahrzeug. Im Bundesland Brandenburg besteht gemäß § 27 des Jagdgesetzes eine Meldepflicht bei Zusammenstößen zwischen Kraftfahrzeugen und Wild.
Diese Meldung hat unverzüglich, das heißt ohne schuldhaftes Verzögern zu erfolgen, jeweils an die zuständige Leitstelle für Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (Feuerwehr), der nächsten Polizeidienststelle oder den örtlich zuständigen Jagdausübungsberechtigten. Eine solche Meldung muss bei jedem Unfall mit Wild abgesetzt werden, unabhängig davon, ob das Wild beim Unfall getötet wurde oder sich scheinbar unverletzt entfernt hat.
Neben dieser Meldepflicht sind bei einem Wildunfall folgende Maßnahmen unbedingt zu beachten:
- Unfallstelle absichern
- getötetes Wild gegebenenfalls von der Fahrbahn ziehen (Schutzhandschuhe verwenden!)
- verletztes Wild nicht berühren oder anderweitig beunruhigen (Stress für das Tier, Selbstgefährdung)
- Wildunfallbescheinigung für Versicherung durch Polizei oder Jagdausübungsberechtigten ausstellen lassen
- Wildspuren am Auto fotografieren (Blut, Fellteile)
Diese Wildunfallbescheinigung dient als Nachweis eines Wildunfalls. Damit können Mitglieder von Automobilclubs eventuell eine Beihilfe für Wildschäden am Fahrzeug unter bestimmten Voraussetzungen bei den Automobilclubs erhalten.
Sollten Sie angefahrenes Wild ohne Meldung am Straßenrand zurück lassen, stellt dies einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz dar. Wenn Sie Wild eigenmächtig mitnehmen, erfüllt dies unter Umständen den Straftatbestand der Wilderei.
Der Wolf
1. Internationales Wolfssymposium in Wettringen
Ein Bericht von Silke Engelhardt
Es waren Wissenschaftler aus der ganzen Welt zusammen gekommen,
um einerseits, zu vergleichen, wie sich Wolfspopulationen wo in
welcher Weise ausgebreitet haben, andererseits aber auch ein
Fundament zu schaffen, in dem Weltweit übergreifend Informationen
und Erkenntnisse schneller und qualifizierter ausgetauscht werden
können.
Die Menge an Informationen, die dort zusammen getragen wurden, war überwältigend und ich versuche, mit wenigen Worten zusammen zu fassen, welche
Eckpunkte bereits jetzt fest gehalten werden können.
Weiteres können Sie hier lesen: > Klick [681 KB] <
Lassen sich Großraubtiere in bewohnter Kulturlandschaft halten?
VALERIUS GEIST, Calgary/Kanada
Hier kann die Stellungnahme runtergeladen werden:
> Klicken <
Wie unsere Wildtiere über den Winter kommen

Unwetter mit Schnee und Sturm sind fürs Wochenende vorausgesagt. Frostigen Temperaturen trotzen wir mit warmer Kleidung und Zentralheizung. Doch was machen unsere heimischen Wildtiere? Spuren und Fährten sind oft die einzigen Lebenszeichen.
Pflanzenfresser leben auf Sparflamme
- Tiere, die auf pflanzliche Nahrung angewiesen sind, bietet der Winter wenig. Schmalhans ist Küchenmeister. Die heimischen Vertreter der Wiederkäuer, besonders Reh und Rot- und Damhirsch, leben deshalb auf Sparflamme.
- Besonders wichtig für das Überleben kalter, schnee- und frostreicher Perioden ist ein üppiger Winterspeck, den sich die Tiere im Herbst angefressen haben.
Und: Viel Ruhe.
Im Spätwinter ist die Nahrungssuche teilweise mit mehr Energieaufwand verbunden, als mit dem kargen Futter aufgenommen wird.
Flüssigkeitsaufnahme ist nahezu 0 Rehe nehmen ihren Flüssigkeitsbedarf mit der Äsung (Futter) auf
- Die Taktik: Ein kleines bisschen Winterschlaf. Hirschartige können beispielsweise den Herzschlag von regulär 60 Schlägen pro Minute auf 30 Schläge reduzieren. Die Körpertemperatur in den Extremitäten wird ebenfalls herabgesetzt. Selbst am Brustbein wurden im Spätwinter statt der normalen 37 Grad Celsius nur 15 Grad gemessen.
- Schönheitsfehler dieser Taktik: stark eingeschränkte Mobilität. Selbst bei Störungen etwa durch Wanderer oder Skifahrer abseits der Wege und Loipen bleibt das Wild vermeintlich ruhig stehen und lässt Menschen näher heran als normal.
Es wirkt zutraulich. In Wirklichkeit bedeutet diese Situation Stress, Alarmstufe Rot, sozusagen. Eine Flucht wird nur hinausgezögert, weil sie noch mehr Energie verbrauchen würde. Jede unnütze Bewegung kostet Energie! Energie die sie nicht mehr aufnehmen können!
Bei ständigen Störungen sind Schälschäden an Bäumen die Folge, da die Tiere den erhöhten Energiebedarf mit Baumrinde decken wollen.
- Werden Tiere ständig aufgeschreckt, überleben sie im schlimmsten Fall den Winter nicht. Deshalb sollten Freizeitsportler und Spaziergänger auf den Wegen bleiben. Und Hunde sollten immer angeleint oder nicht im direkten Einflussbereich von Frauchen oder Herrchen bleiben.
Füttern: Ja oder nein?
- Grundsätzlich gilt: Unsere heimischen Tiere haben sich über die Jahrtausende an die Witterung angepasst und wissen mit dem Winter umzugehen. Sie senken ihren Stoffwechsel derartig ab, das sie nur noch 5-10 % ihrer normalen Futtermenge aufnehmen und verarbeiten können. Nehmen sie jetzt Kraftfutter auf bekommen sie Durchfall. Sie verdursten da der Flüssigkeitsverlust nicht auszugleichen ist!!!
Werden sie gehetzt, beunruhigt und unter Stress gesetzt können se jämmerlich eingehen!
......... und die weiblichen Tiere sind alle in guter Hoffnung sie werden ihre Nachkommen schädigen!!
Fazit: Ruhe ist viel wichtiger als zusätzliches Futter.
- Pflanzenfresser wie Rehe und Hirsche werden in der Regel nur in Notzeiten gefüttert diese sind in Notverordnungen der Bundesländer genau geregelt. Förster und Jäger sorgen dann für die artgerechte Fütterung. Etwa wenn eine verharschte Schneedecke oder Eis das Finden von Nahrung am Boden unmöglich macht.
- Falsch verstandene Tierliebe ist es sicherlich, wenn die Reste von der Kaffeetafel oder vom Mittagstisch am Waldrand entsorgt werden. Davon profitieren höchstens Allesfresser wie Fuchs und Wildschwein, für die der Tisch ohnehin schon reich gedeckt ist. Scheue Rehe oder Hirsche lassen sich eher nicht blicken. Schimmel etwa auf Brot oder ein Zuviel an Zucker können bei Pflanzenfressern schwere Koliken auslösen, die im schlimmsten Fall sogar tödlich enden.
- Und: Wildschweine merken sich sehr schnell, wo es etwas zu holen gibt. Wo heute eine Sau gefüttert wird, steht morgen die ganze Wildschweinfamilie und bettelt. Dabei zeigen sich Schwarzkittel wenig zimperlich.
Mit Bioheizung und Dauerwelle gegen die Kälte
- Das Winterhaar heimischer Säugetiere ist dichter und isoliert besser als das Sommerfell. Besonders raffiniert ist die Dauerwelle des Rehs: Die langen Winterhaare sind stark gewellt und nicht glatt wie die kürzeren Haare im Sommer. So wird Luft eingelagert, die sehr gut isoliert ähnlich wie bei einer Daunenjacke. Zudem ist das Winterfell deutlich dunkler, die spärlichen Strahlen der Wintersonne wärmen dadurch besser.
- Echt Bioheizung: Der Dachs schafft im Herbst Pflanzenmaterial in seinen unterirdischen Bau, das langsam verrottet und dabei Wärme abgibt. Dadurch braucht er während seiner Winterruhe (kein Winterschlaf) weniger Energie. Hin und wieder verlässt er sogar seinen Bau, etwa um sein Geschäft zu verrichten.
- Kleine Säugetiere wie Siebenschläfer oder Igel haben sich schon vor Monaten in den Winterschlaf verabschiedet und kommen erst im Frühjahr wieder aus ihren Verstecken hervor.
- Wildschweine bauen sich aus Ästen, Reisig und Farnen schützende Kessel. Die ausgeklügelten Konstruktionen erfahrener Bachen haben sogar ein Dach und eine Türe zur Wärmeregulierung. Außerdem haben Wildschweine im Winter eine dichte Unterwolle unter den Deckhaaren.
Frühlingsgefühle im tiefsten Winter?
- Kaum zu glauben: Aber selbst bei tiefsten Minusgraden denken einige Arten an die Liebe. Es sind die Allesfresser, die auch im Winter noch genügend Nahrung finden.
- Wildschweine: Bachen sind im Januar und teilweise bis in den Februar rauschig . Sie leben im Familienverband, in dem Keiler nur während der Paarungszeit geduldet werden. Ihre Paarungsbereitschaft signalisieren Bachen durch Duftmarken.
- Füchse bellen verstärkt in klaren Vollmondnächten und sind auf der Suche nach einem Partner. Die Kommunikation läuft auch hier hauptsächlich über Düfte. Urinmarken dienen sozusagen als Personalausweis und Krankenversichertenkarte gleichermaßen: Alter, Geschlecht, gesundheitliche Verfassung und Paarungsbereitschaft können Füchse herausschnuppern.
Jagdkumpane
Eine faszinierende Geschichte einer uralten Partnerschaft. Mensch und Hund sind einander ursprünglich als Jäger begegnet und haben einander gezähmt.
Jagdtrieb der Spürnasen
Bei keinem anderen Tier zeigen sich Veränderungen in der menschlichen Gesellschaft so klar wie beim Hund: Über Jahrtausende waren Hunde unentbehrliche Gefährten für die Jagd, verlässliche Partner im Kampf um Nahrung, meist Partner für ein ganzes Hundeleben. Heute, in einer Welt voller Technik, in der der Jagd in vielen Gesellschaften keine Rolle im Überlebenskampf mehr zukommt, verlieren für uns die feinen Sinne der Hunde vielfach an Bedeutung. In städtischen Gesellschaften sind die Tiere zunehmend Ersatz für fehlende menschliche Nähe, von ihrer ursprünglichen Umgebung weit entfernt. Wir scheinen vergessen zu haben, was es bedeutet, ein Hund zu sein; denn Hunde sind in erster Linie Jäger und all ihre Fähigkeiten und Instinkte leiten sich von dieser Bestimmung ab. Und doch: In einigen Sparten greift man nach wie vor auf die sensationellen Sinne der Hunde zurück als Drogenspürhunde, als Rettungshunde oder Blindenhunde. Und auch weiterhin in den überlebenden Formen der Jagd. Sogar der intensive Hütetrieb mancher Hunderassen ist nichts anderes als eine soziale Variante des Jagdtriebs.
Die Domestikation des Wolfs zum Hund fand in Asien statt wahrscheinlich sogar mehrmals unabhängig voneinander. Nicht nur alte Hunderassen wie die Laikas gehen auf diese Vorfahren zurück, sondern alle heutigen Hunde. Die moderne Forschung geht davon aus, dass die frühen Züchtungen auf bestimmtes Jagdverhalten der Hunde ausgerichtet waren und das Aussehen der Hunde keine Rolle gespielt hat. Dadurch wurde die Massenjagd möglich, die bald zu einem aristokratischen Vergnügen wurde: von der choreographierten Parforcejagd in einem französischen Schlosspark bis hin zur brutalen Schießerei der barocken Treibjagd.
Der beste Freund des Menschen
Gleichzeitig entwickelte sich eine intensive Verdammung des Wolfs in der Volksliteratur. Gräuelgeschichten im deutschen wie im französischen Sprachraum zeugen bei näherer Betrachtung nicht so sehr von der Blutgier der Wölfe, sondern vielmehr vom Konflikt Mensch gegen Wildtier.
Die damalige Expansion von Weidegebieten ging zu Lasten vieler Raubtiere. Übergriffe auf Weideherden waren ein beträchtlicher wirtschaftlicher Schaden, der mit allen Mitteln verhindert werden sollte; dementsprechende Propaganda auch in der Literatur war durchaus willkommen.
Zu Beginn des 19. Jahrhunderts stehen Aussehen und Rassemerkmale im Fokus des Interesses.
Das beste Beispiel dafür ist der heute wieder in Mode gekommene Weimaraner, ein auffällig schöner Hund.
Ort und Zeit seines Auftretens waren wohl kein Zufall. Man kann diese Hunderasse als Resultat einer idealistischen Geisteshaltung verstehen: eine elegante Erscheinung, ausgestattet mit allen Vorzügen eines Jagdhundes, schlussendlich auch wirkungsvolles Statussymbol für Auftritte in der Öffentlichkeit.
Der Hund wird zum Individuum
Die Dokumentation gibt aber auch Ausblick auf zukünftige Möglichkeiten einer Partnerschaft von Hund und Mensch. Viele Jagdformen sind aus Tierschutzgründen nicht mehr gestattet; wird die Konsequenz also das Aussterben von Hunderassen sein? Oder sind die Hunde längst dabei, sich wieder auf neue Art ihren Platz als unverzichtbarer Partner an der Seite des Menschen zu sichern?
Die Kognitionsforschung hat sich verstärkt der Hunde angenommen mit verblüffenden Erkenntnissen: Weitaus besser als unsere nächsten tierischen Verwandten, die Menschenaffen, können Hunde unsere Gesten lesen, sie verstehen und bewusst in ihr Sozialverhalten integrieren. Auch wenn sich die Rollen geändert haben, sind Mensch und Hund nach wie vor perfekt aufeinander zugeschnitten. Forscher gehen sogar davon aus, dass das möglicherweise zuerst der Wolf verstanden hat und sich dem Menschen angenähert hat als erster Kulturfolger der langen Menschheitsgeschichte.
Jagdkumpane Wie der Hund auf den Menschen kam ist nach der TV-Ausstrahlung am 8.10.2013 sieben Tage auf der Video-Plattform ORF-TVthek (http://TVthek.ORF.at) als Video-on-Demand abrufbar.
Elch-Managementplan für Brandenburg
Leitfaden für den Umgang mit zuwandernden Elchen
Nicht nur in jüngster Zeit hat regelmäßig eine Zuwanderung von einzelnen Elchen nach Brandenburg stattgefunden. Damit verbunden ist ein besonderes Konfliktpotential, zum Beispiel in Hinblick auf eine zusätzliche Verkehrsgefährdung oder auch eine gesonderte Wildschadensgefährdung durch eine der gesetzlichen Schadensersatzpflicht unterliegenden, jedoch ganzjährig geschonten Schalenwildart.
Schematische Darstellung eines Elch-Trittsiegels © I. MartinNicht nur einer Forderung einzelner Verbände folgend, wurde unter breiter Beteiligung von verschiedenen Institutionen, Verbänden, Vereinen und Behörden ein Managementplan zum Umgang mit zuwandernden Elchen erarbeitet.
Dieser Elch-Managementplan dient ausdrücklich nicht dazu, eine Ansiedlung von Elchen aktiv zu befördern.
Im Vorgriff auf eine beabsichtigte Veröffentlichung (Druckerzeugnis) finden Sie den Elch-Managementplan als Vorabversion > hier <.